2002-06-07 - 15:05 - Post aus London

Heute �berlasse ich dieses Forum ausnahmsweise einem hochgesch�tzten Gastautoren: Marc. Marc hat mir n�mlich eine Mail geschrieben, die aufs Wundervollste illustriert, wie es einem ergeht, wenn man sich einen schwulen soon-to-be-Anwalt als besten Freund w�hlt. Und diese Mail mag ich meinen verehrten Lesern nat�rlich nicht vorenthalten (Achtung: Wer auf Vertragstexte und Juristensprech allergisch reagiert, der sollte sich f�r heute lieber eine andere Lekt�re w�hlen).

From: Marc in London

To: Lyssa

Subject: Freundschaftspflichten

Hiermit weise ich das letzte Mal auf folgendes hin:

Du bist meine beste Freundin, und von der erwarte ich:

1. Eine Guten-Morgen-Mail, die

a) spaetestens um 10 Uhr Ortszeit in London angekommen sein muss,

b) ein Brecht-Gedicht enthaelt,

c) mich auf den neusten Stand hinsichtlich Deines Befindens bringt.

2. Einen Anruf in meinem Buero alle 2 Tage zu einer Tageszeit Deiner Wahl. Hierbei ist insbesondere auf die Auswahl einer Vorwahl zu achten, die ein Gespraech ohne stoerende Zwischentoene ermoeglicht.

3. Solltest Du Deiner Pflicht gem. 1) nicht nachkommen koennen, so musst Du mich ersatzweise bis 10 Uhr Ortszeit in meinem Buero angerufen haben, und

a) mir einen guten Morgen wuenschen

b) ein Brecht Gedicht zitieren

c) mich auf den neusten Stand hinsichtlich Deines Befindens bringen.

Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

3. Die Pflicht gem. 3) beruehrt nicht Deine generelle Pflicht gem. 2), sondern tritt zu dieser hinzu.

4. Mir nach freiem Ermessen gelegentlich eine Karte oder einen Brief zu schreiben. Das Ermessen ist gewissenhaft, unter besonderer Beruecksichtigung unserer Freundschaft auszuueben und kann niemals dahingehend auf Null reduziert sein, dass Du gar keine Karte oder gar keinen Brief schreiben musst.

Betrachte diese Hinweise als letzte Mahnung! Solltest Du den Pflichten zuwider handeln, dann......... (habe ich dich immer noch lieb)

Sollten sich die obigen Pflichten ihrem Wortlaut und ihrer Systematik nach Dir nicht erschliessen, so hilft ein Blick in meine Motive, die Dir den Sinn und Zweck der Pflichten verdeutlichen.

Motive:

1. Ich vermisse Dich und moechte daher wenigstens ab und zu von Dir hoeren.

2. Ich habe Dich sooooooo lieb und moechte daher wenigstens ab und zu von Dir hoeren.

Bis bald.

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Post aus London 2002-06-07 15:05 Heute �berlasse ich dieses Forum ausnahmsweise einem hochgesch�tzten Gastautoren: Marc. Marc hat mir n�mlich eine Mail geschrieben, die aufs Wundervollste illustriert, wie es einem ergeht, wenn man sich einen schwulen soon-to-be-Anwalt als besten Freund w�hlt. Und diese Mail mag ich meinen verehrten Lesern nat�rlich nicht vorenthalten (Achtung: Wer auf Vertragstexte und Juristensprech allergisch reagiert, der sollte sich f�r heute lieber eine andere Lekt�re w�hlen).

From: Marc in London

To: Lyssa

Subject: Freundschaftspflichten

Hiermit weise ich das letzte Mal auf folgendes hin:

Du bist meine beste Freundin, und von der erwarte ich:

1. Eine Guten-Morgen-Mail, die

a) spaetestens um 10 Uhr Ortszeit in London angekommen sein muss,

b) ein Brecht-Gedicht enthaelt,

c) mich auf den neusten Stand hinsichtlich Deines Befindens bringt.

2. Einen Anruf in meinem Buero alle 2 Tage zu einer Tageszeit Deiner Wahl. Hierbei ist insbesondere auf die Auswahl einer Vorwahl zu achten, die ein Gespraech ohne stoerende Zwischentoene ermoeglicht.

3. Solltest Du Deiner Pflicht gem. 1) nicht nachkommen koennen, so musst Du mich ersatzweise bis 10 Uhr Ortszeit in meinem Buero angerufen haben, und

a) mir einen guten Morgen wuenschen

b) ein Brecht Gedicht zitieren

c) mich auf den neusten Stand hinsichtlich Deines Befindens bringen.

Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

3. Die Pflicht gem. 3) beruehrt nicht Deine generelle Pflicht gem. 2), sondern tritt zu dieser hinzu.

4. Mir nach freiem Ermessen gelegentlich eine Karte oder einen Brief zu schreiben. Das Ermessen ist gewissenhaft, unter besonderer Beruecksichtigung unserer Freundschaft auszuueben und kann niemals dahingehend auf Null reduziert sein, dass Du gar keine Karte oder gar keinen Brief schreiben musst.

Betrachte diese Hinweise als letzte Mahnung! Solltest Du den Pflichten zuwider handeln, dann......... (habe ich dich immer noch lieb)

Sollten sich die obigen Pflichten ihrem Wortlaut und ihrer Systematik nach Dir nicht erschliessen, so hilft ein Blick in meine Motive, die Dir den Sinn und Zweck der Pflichten verdeutlichen.

Motive:

1. Ich vermisse Dich und moechte daher wenigstens ab und zu von Dir hoeren.

2. Ich habe Dich sooooooo lieb und moechte daher wenigstens ab und zu von Dir hoeren.

Bis bald.